Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagesfahrten
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma Alfredo Tournee-Service GmbH, Hauptstraße 12a, 53520 Insul bei Vertragsschluss ab 01.03.2026 zu Stande kommenden Dienstleistungsvertrages zur Erbringung von Tagesfahrten. Sie ergänzen die gesetzlichen
Vorschriften der §§ 611 ff. BGB und füllen diese aus.
Bitte lesen Sie daher diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. Stellung von Alfredo Tournee-Service GmbH; anzuwendende Rechtsvorschriften
1.1. Alfredo Tournee-Service GmbH erbringt die ausgeschriebenen Tagesfahrtenleistungen als Dienstleister und unmittelbarer Vertragspartner des Kunden bzw. des Auftraggebers.
1.2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen Alfredo Tournee-Service GmbH und dem Kunden,
bzw. dem Auftraggeber finden in erster Linie die mit Alfredo Tournee-Service GmbH getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung.
1.3. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit Alfredo Tournee-Service GmbH anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit Alfredo Tournee-Service GmbH ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
1.4. Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur Anwendung auf die Tagesfahrten von Alfredo Tournee-Service GmbH. Auf Reiseverträge und Mehrtagesfahrten, die Unterkunftsleistungen beinhalten, finden
die Reisebedingungen für Pauschalangebote von Alfredo Tournee-Service GmbH Anwendung.
2. Vertragsschluss; Stellung eines Gruppenauftraggebers
2.1. Für alle Buchungen von Tagesfahrten gilt:
a) Buchungen werden als Präsenzbuchung, online, schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail entgegengenommen.
b) Grundlage des Angebots von Alfredo Tournee-Service GmbH und der Buchung des
Kunden sind die Beschreibung des Tagesfahrtangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Alfredo Tournee-Service GmbH vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Zahlung oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt.
d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Das gleiche gilt entsprechend für Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortliche im Hinblick auf geschlossene Gruppentagesfahrten im Sinne der nachstehenden Ziffer 9.1 und die vom Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortlichen angemeldeten Tagesfahrtteilnehmer.
2.2. Buchungen von Tagesfahrten sind unmittelbar für den Kunden verbindlich und führen bereits durch die telefonische oder mündliche Bestätigung von Alfredo Tournee-Service GmbH zum Abschluss des verbindlichen Vertrages über Tagesfahrten. Der Vertrag kommt also mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch Alfredo Tournee-Service GmbH zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Alfredo Tournee-Service GmbH informiert den Kunden rechtzeitig vor Abfahrt über die Abfahrtszeiten.
2.3. Alfredo Tournee-Service GmbH weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.
3. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Leistungen; Witterungsverhältnisse
3.1. Die geschuldete Leistung von Alfredo Tournee-Service GmbH besteht aus der Erbringung
der jeweiligen Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.
3.2. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit Alfredo Tournee-Service GmbH, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird.
3.3. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) und von Alfredo Tournee-Service GmbH nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.
3.4. Angaben zur Dauer von Leistungen sind Circa-Angaben.
3.5. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt:
a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist finden die vereinbarten Leistungen bei jedem Wetter statt.
b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden bzw. den Auftraggeber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit Alfredo Tournee-Service GmbH. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers an der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.
c) Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden bzw. dem Auftraggeber und Alfredo Tournee-Service GmbH vorbehalten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.
4. Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten
4.1. Die vereinbarten Leistungen schließen die Erbringung der Leistungen und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.
4.2. Der Fahrpreis wird
a) bei Tagesfahrten mit Eintrittskarte sofort und
b) bei Tagesfahrten ohne Eintrittskarte bis 28 Tage vor Reisebeginn fällig.
4.3. Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht und Alfredo Tournee-Service GmbH zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, gilt:
a) Leistet der Kunde den Leistungspreis bei Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen nicht oder nicht vollständig, so ist Alfredo Tournee-Service GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB nach Maßgabe nachstehender Ziffer 7.2 zu fordern.
b) Ohne vollständige Bezahlung des Leistungspreises besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Leistungen.
5. Nichtinanspruchnahme von Leistungen
5.1. Nehmen der Kunde bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies von Alfredo Tournee-Service GmbH zu vertreten ist, insbesondere durch Nichterscheinen zur jeweiligen Leistungserbringung ohne Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl Alfredo Tournee-Service GmbH zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
5.2. Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB):
a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Leistung besteht.
b) Alfredo Tournee- Service GmbH hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die Alfredo Tournee-Service GmbH durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.
6. Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber
6.1. Der Kunde bzw. der Auftraggeber können den Vertrag mit Alfredo Tournee-Service GmbH nach Vertragsabschluss jederzeit vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kündigen. Die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form. Eine Kündigung in Textform wird jedoch dringend empfohlen.
6.2. Bei einer Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber, die bis 2. Tage vor dem Tag, an dem die Tagesfahrt stattfindet, erfolgt, entstehen Bearbeitungskosten von 10,- €i. Bei Stornierungen ab einem Tag vor der Tagesfahrt wird seitens Alfredo Tournee-Service GmbH ein Stornierungsentgelt
i. H. v. 100 % des Gesamtpreises berechnet, welches auch entsprechende Ansprüche von Alfredo Tournee-Service GmbH im Zusammenhang mit der Kündigung des Dienstvertrages mit Alfredo Tournee-Service GmbH abgilt. Eintrittskarten aller Art sind von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen. Es ist zu beachten, dass Tagesfahrten – die im Reisepreis Eintrittskarten aller Art wie z. B. für Veranstaltungen/Musicals/Museumsbesuche/Parks etc. enthalten – grundsätzlich mit 100 % storniert werden.
6.3. Diese Regelungen finden auch bei Teilstornierungen sowie bei Gruppenbuchungen Anwendung.
6.4. Bei Nichterscheinen zur Fahrt ist der volle Fahrpreis zu entrichten. Alfredo Tournee-Service GmbH hat sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die Alfredo Tournee-Service GmbH durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. Ersparte Aufwendungen in Bezug auf Zusatzleistungen zur Leistung sind jedoch von Alfredo Tournee-Service GmbH an den Kunden nur insoweit zu erstatten, als gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Erstattung bzw. Rückvergütung besteht und von diesen auch tatsächlich erlangt werden kann.
6.5. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Alfredo Tournee-Service GmbH nachzuweisen, dass Alfredo Tournee-Service GmbH überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Entschädigungspauschale.
6.6. Alfredo Tournee-Service GmbH behält sich vor, anstelle der vorstehenden Beträge eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Alfredo Tournee-Service GmbH nachweist, dass Alfredo Tournee-Service GmbH wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind, insbesondere, soweit einzelne Leistungsbestandteile der Tagesfahrt seitens der Leistungsträger nicht erstattet werden sollten. Macht Alfredo Tournee-Service GmbH einen solchen Anspruch geltend, so ist Alfredo Tournee-Service GmbH verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6.7. Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Kunden im Falle von Mängeln der Dienstleistungen von Alfredo Tournee-Service GmbH sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt.
7. Haftung von Alfredo Tournee-Service GmbH; Versicherungen
7.1. Eine Haftung von Alfredo Tournee-Service GmbH für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden bzw. Auftraggebers resultieren, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden von Alfredo Tournee-Service GmbH nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.
7.2. Alfredo Tournee-Service GmbH haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen
von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben oder sonstigen Anbietern, die anlässlich der Leistung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung von Alfredo Tournee-Service GmbH ursächlich oder mitursächlich war.
7.3. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber wird der Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung oder einer Stornokosten-Versicherung für Bus-Tagesfahrten inklusive Eintrittskarte dringend empfohlen.
8. Rücktritt von Alfredo Tournee-Service GmbH wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
8.1. Alfredo Tournee-Service GmbH kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch Alfredo Tournee-Service GmbH muss in der konkreten Leistungsausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Tagesfahrten oder bestimmte Arten von Tagesfahrten, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung deutlich angegeben sein.
b) Alfredo Tournee-Service GmbH hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
c) Alfredo Tournee-Service ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Tagesfahrt unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Tagesfahrt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von Alfredo Tournee-Service GmbH später als 8 Tage vor Leistungsbeginn ist unzulässig.
8.2. Wird die Tagesfahrtleistung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Tagesfahrtpreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
8.3. Wenn nicht anders angegeben ist die Mindesteilnehmerzahl 23 Personen bei Tagesfahrten.
9. Zusatzbedingungen bei Tagesfahrten geschlossener Gruppen
9.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Alfredo Tournee-Service GmbH für Tagesfahrten geschlossener Gruppen. Tagesfahrten für geschlossene Gruppen im Sinne dieser Bestimmungen sind ausschließlich Gruppenfahrten, die von Alfredo Tournee-Service GmbH als verantwortlichem Anbieter organisiert und über einen Gruppenverantwortlichen bzw. Auftraggeber gebucht und/oder abgewickelt werden, der als Bevollmächtigter für einen bestimmten Teilnehmerkreis handelt.
9.2. Gruppenbuchungen werden als Präsenzbuchung, schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail entgegengenommen.
9.3. Alfredo Tournee-Service GmbH und der jeweilige Gruppenauftraggeber können in Bezug auf eine solche Gruppenfahrt vereinbaren, dass dem Gruppenauftraggeber als bevollmächtigtem Vertreter der Gruppenteilnehmer besondere Rechte eingeräumt werden.
9.4. Alfredo Tournee-Service GmbH haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, ALL GEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR TAGESFAHRTEN der Alfredo Tournee-Service GmbH gleich welcher Art, die – mit oder ohne Kenntnis von Alfredo Tournee-Service GmbH – vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen zusätzlich zu den Leistungen von Alfredo Tournee-Service GmbH angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder den Kunden zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen organisierte An- und Abreisen zu und von dem mit Alfredo Tournee-Service GmbH vertraglich vereinbarten Ab- und Rückfahrtort, nicht im Leistungsumfang von Alfredo Tournee-Service GmbH enthaltene Veranstaltungen vor und nach der Tagesfahrt und unterwegs (Fahrten, Ausflüge, Begegnungen usw.) sowie vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen selbst eingesetzte und von Alfredo Tournee-Service GmbH vertraglich nicht geschuldete Repräsentanten.
9.5. Alfredo Tournee-Service GmbH haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des Gruppenauftraggebers bzw. Gruppenverantwortlichen oder des vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen eingesetzten Repräsentanten vor, während und nach der Tagesfahrt, insbesondere nicht für Änderungen vertraglicher Leistungen, welche nicht mit Alfredo Tournee-Service GmbH abgestimmt sind, Weisungen an örtliche Führer, Sonderabsprachen mit den verschiedenen Leistungsträgern, Auskünften und Zusicherungen gegenüber den Kunden.
9.6. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortliche oder von diesen eingesetzten Repräsentanten nicht berechtigt oder bevollmächtigt, Mängelanzeigen der Gruppenteilnehmer entgegenzunehmen. Sie sind auch nicht berechtigt vor, während oder nach der Tagesfahrt für Alfredo Tournee-Service GmbH Beanstandungen des Kunden oder Zahlungsansprüche namens Alfredo Tournee-Service GmbH anzuerkennen.
10. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
10.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch Alfredo Tournee-Service GmbH und jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe des zum jeweiligen
Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
10.2. Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von Alfredo Tournee-Service GmbH und den Leistungserbringern bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Geschäftsstelle von Alfredo Tournee-Service GmbH und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. Der Fahrer des Busses ist nicht Vertreter von Alfredo Tournee-Service GmbH zur Entgegennahme von Meldungen und Reklamationen.
11. Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegung
11.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Alfredo Tournee-Service GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann Alfredo Tournee-Service GmbH nur am Sitz von Alfredo Tournee-Service GmbH verklagen.
11.2. Für Klagen von Alfredo Tournee-Service GmbH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Alfredo Tournee-Service GmbH vereinbart.
11.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und Alfredo Tournee-Service GmbH anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Dienstleistungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
11.4. Alfredo Tournee-Service GmbH weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung
darauf hin, dass Alfredo Tournee-Service GmbH nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern und soweit eine Verbraucherstreitbeilegung zukünftig für Alfredo Tournee-Service GmbH verpflichtend würde, informiert Alfredo Tournee-Service GmbH die dementsprechend betroffenen Verbraucher hierüber in geeigneter Form.
53520 Insul im März 2026
Alfredo Tournee-Service GmbH
Hauptgeschäftsführer: Stefan Kürsten
Büro Bad Neuenahr-Ahrweiler:
Johanniswall 55
D-53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Tel.: 02641 – 90 02 25
Fax: 02641 – 50 96
Sitz des Unternehmens:
Hauptstr. 12a
D-53520 Insul
Amtsgericht Koblenz – HRB 12816
IHK Mitglieds-Nr.: 0000918172
USt.-IdNr.: DE 149275565
Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler